Tipps
Tipps für die Gasversorgung:
Alle 2. Jahre Gasprüfung.
Mit gefüllten Flaschen in den Urlaub, besonders wenn es ins Ausland geht.
Europa Füll und Entnahme Sets für die Versorgung im Ausland mitnehmen.
In der kalten Jahreszeit auf Füllung mit Propangasanteil achten, da Butan bei Frost nicht vergast.
Gespanngewichte
Gewichte Caravans:
Eigengewicht gleich Leergewicht ( ohne alles)
Gewicht im fahrbereitem Zustand -
zu 90% gefüllte Tanks (Toilettenspülung u. Frischwasser)
zu 90% gefüllte 2 mal 11 kg Gasflaschen u. 5 kg Zubehör
Zulässiges Gesamtgewicht Caravan -
beladen werden darf. Steht in Spalte 15 des Fahrzeugscheins.
Achslast Caravan -
der Reifen. Steht in Spalte 16 des Fahrzeugscheins.
Gewichte Zugfahrzeug:
Zulässiges Gesamtgewicht Zugfahrzeug -
Stützlast dazu kommt. Spalte15 im Fahrzeugschein.
Anhängelast (gebremst) -
Es wird im Fahrzeugschein nicht genau die Anhängelast definiert.
Laut Verkehrsministeriums des Bundes ist zu entnehmen, dass die Achslast des Hängers
im angekoppelten Zustand die Anhängelast ist. Die Stützlast fällt dem Zugfahrzeug zu und darf zum tatsächlichen
Gewicht des Hängers zu addiert werden.
z.B. Hänger Achslast 1200 kg plus tatsächliche Stützlast 75 kg = 1275 kg.
Man darf auch Caravans mit höheren zul.Gesamtg. anhängen wenn der nicht mehr als
die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs auf die Waage bringt.
Spalte 28 im Fahrzeugschein (Zusätze beachten).
Stützlast -
Kupplungspunkt und nicht am Stützrad gemessen.
Im Winter beim Wohnwagen oder Reisemobil Wasser aus den Tanks und Leitungen lassen.
Die Warmwasseraufbereitungs-
Reifen entlasten und Zuatzstützen verwenden.
Tipps zum Autokauf
Ein Tipp zum kauf eines Zugwagens ist die richtige Motorisierung . Rechnen Sie das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens
und des Zugwagen zusammen und teilen es durch die kW des PKW.
Das Leistungszuggewicht sollte beim Benziner unter 40kg/kW sein und beim Diesel unter 50kg/kW.
Das Drehmoment, ab 180 Newtonmetern, besser mehr.
z.B. Wohnwagen 1200kg +Auto 1700kg = 2900 kg : 85 kW = 34,2 kg/kW
Tempo 100 Regelung
Regelung bis 31.12.2006: Leergewicht des Zugwagens mal 0,8 und man hat die zulässige Caravan Anhängelast. Zusätzlich
muss der Caravan technisch für die 100 km/h zugelassen sein ( Hersteller Info ).
Ab 2007 wird eine Neuregelung vorgenommen, wahrscheinlich auf mal 1,0.
Weitere Infos später.
Caravan-
(hr) (cpd) Camper, die mit dem Caravan unterwegs sind, haben es seit dem 22. Oktober deutlich leichter, wenn sie für ihr Gespann die "Tempo-
In der dritten Änderung der 9. Ausnahmeverordnung wurde das jetzt nämlich neu geregelt. Der Präsident des Deutschen Camping-
Die wichtigsten Ergänzungen zu den bereits bestehenden Regelungen nennt der Deutsche Camping-
Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Der Massefaktor, der für Wohnwagen bisher bei 0,8 lag, ist damit auf 1,0 angehoben worden. Zusätzlich braucht der Anhänger entweder eine Stabilisierungseinrichtung, oder ein anderes Bauteil mit ABE, das den sicheren Betrieb der Kombination bis Tempo 120 bestätigt, oder ein herstellerseitig eingebautes fahrdynamisches Stabilitätsprogramm, dessen Wirkungsweise in den Kfz-
Die Reifen müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens für Geschwindigkeiten bis Tempo 120 ausgelegt sein (Geschwindigkeitskategorie L).
Die Stützlast der Kombination muss an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers orientiert werden, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht mehr als 3,5 t sein.
Das Zugfahrzeug muss über ABS verfügen und hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
Obendrein ist die Erlaubnis für Tempo 100 nicht mehr ausschließlich auf ein beim TÜV vorgestelltes Gespann begrenzt, denn Hersteller können beispielsweise neue Caravans bereits während der Produktion mit der Tempo-
Bereits im Straßenverkehr befindliche Caravans können nachgerüstet werden, was aber laut staatlicher Verordnung, von den Technischen Sachverständigen von TÜV, Dekra oder GTÜ in einem noch zu erstellenden speziellen Formblatt des Verkehrsministeriums bestätigt werden muss, bevor sich der Camper seine Plakette dann, so die momentane Regelung, selbst in der Kfz-
Quelle: www.Camping-
( Quelle : Fachzeitschriften. Angaben ohne Gewähr. )